Im Rahmen der rechtlichen Prüfung des Bürgerbegehrens wurde durch die Verwaltung festgestellt, dass das von der Initiative angestrebte Bürgerbegehren unzulässig ist.
Nach Überprüfung der Unterschriftenlisten ergaben sich zwar 4.366 gültige Unterschriften. Das erforderliche Quorum von 3.994 Unterschriften ist somit erreicht worden.
In der weiteren rechtlichen Bewertung wurde jedoch festgestellt, dass die Fragestellung nicht den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land NRW entspricht.
Die Fragestellung bezieht auf einen Bereich, der nicht der Entscheidungsbefugnis des Rates der Stadt Velbert unterliegt und somit nicht rechtskonform ist.
Weitere rechtliche Bedenken werden in der Begründung des Bürgerbegehrens gesehen. Nach der Rechtsprechung müssen Frage und Begründung thematisch deckungsgleich sein. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Stadt Velbert