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Einkaufen in Velbert

Zuschussprogramm für die Anmietung freier Ladenlokale

Sie möchten ein Geschäft oder eine Gastronomie in Velbert-Mitte, Velbert-Neviges oder Velbert-Langenberg eröffnen?

Mit dem Landesförderprogramm „Zuschussprogramm für die Anmietung freier Ladenlokale“ verhilft Ihnen die Stadt Velbert zur passenden Immobilie und das zu vergünstigten attraktiven Mietkonditionen (50 % der Miete) für bis zu 2 Jahre.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines monatlichen Mietzuschusses, sowie einem einmaligen Basisbetrag als Zuschuss zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten.
Gefördert werden Neueröffnungen/-ansiedlungen, Geschäftsnachfolgen, sowie Verlagerungen in den zentralen Versorgungsbereich des Einzelhandels und der Gastronomie. Weitere Förderungen, wie zum Beispiel Dienstleistungen, Handwerk mit Verkauf sowie freie Berufe, können ausgesprochen werden, wenn der Vermeidung/Beseitigung eines Leerstandes eine herausgehobene Bedeutung zukommt und das Vorhaben zu einer Belebung und Vielfältigkeit des Fördergebietes beiträgt. Um den Branchenmix in der Innenstadt zu erhalte ist eine Förderung für körpernahe Dienstleistungen, beratende Dienstleistungen, serviceorientierte Dienstleistungen,  Automatenkioske, Verkaufsstellen für Tabakwaren und Presseerzeugnisse und Shishabars ausgeschlossen. Gerne beraten wir Sie hier im Einzelfall. 

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden 50 % der monatlichen (ortsüblichen) Nettokaltmiete, jedoch maximal 700 €/Monat, über einen Zeitraum von maximal 24 aufeinanderfolgenden Monaten. Zusätzlich erhält der Antragsteller/die Antragstellerin einen einmaligen Basisbetrag als Zuschuss zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten in Höhe von 50 %, jedoch maximal 2.500 €.

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

  • Das anzumietende Objekt liegt im zentralen Versorgungsbereich des Innenstadtzentrums oder der Nebenzentren Neviges, Tönisheide oder Langenberg bzw. in Neviges und Langenberg in der definierten Hauptlage (siehe Anlage)
  • Der Antrag muss vor Abschluss eines Mietvertrages gestellt werden
  • Der Mietvertrag muss für mindestens ein Jahr geschlossen werden
  • Das Vorhaben muss zur gewünschten Belebung und Vielfältigkeit der Zentren beitragen und darf nicht zu Trading-Down-Effekten führen. Das bestehende Angebot soll dabei gestärkt und ergänzt werden
  • Es sind Mindestöffnungszeiten von 4 Tagen mit 30 Wochenstunden vorzuhalten
  • Erforderliche Genehmigungen zum Betrieb des Ladenlokals liegen vor
  • Es wird die Teilnahme an einer Beratung beim STARTERCENTER NRW beim Kreis Mettmann oder einer vergleichbaren Gründungsberatung vorausgesetzt
  • Es muss ein Geschäftsplan zur Gründung eines Kleinstunternehmens nach dem Muster des STARTERCENTER NRW oder vergleichbarer vollständiger und schlüssiger Businessplan (mit Aussagen zur Geschäftsidee, Vertrieb & Wettbewerb, Team & Partner und einem Finanzteil mit Umsatz-, Kosten- und Gewinnvorschau in tabellarischer Form) vorgelegt werden
  • Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Bonitätsprüfung der Antragstellerin / des Antragstellers ein positives Ergebnis ergeben hat.
  • Die Zuwendung wird nur für leerstehende Ladenlokale im Erdgeschoss gewährt
  • Ausgeschlossen ist eine Zuwendung zum Beispiel für Vergnügungsstätten, Filialisten und (Textil- oder 1-Euro-) Discounter

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer/-innen, Geschäftsnachfolger-/innen, sowie Inhaber/-innen von inhabergeführten, expansionswilligen Geschäften  (Einzelpersonen, Personengesellschaften und juristische Personen). Nicht antragsberechtigt sind im Falle von Geschäftsnachfolgen Personen, die in einem Verwandtschafts- / Partnerschaftsverhältnis zum bisherigen Geschäftsinhaber/in stehen.

Um zu schauen, ob das von Ihnen ausgewählte Objekt im Fördergebiet liegt, werfen Sie bitte einen Blick in die:

Abgrenzung der Fördergebiete

Hier geht´s zu Ihrem Antrag:

Erforderliche Anlagen:

  • Geschäftsplan / Businessplan
  • Mietvertragsentwurf, aus dem die Lage, die Ladenfläche und der Mietpreis des Objekts, sowie die geplante Mietdauer hervorgehen
  • Nachweis über eine Gründungsberatung
  • Schufa-Bonitätsauskunft

Antragsformular

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an:

Stadt Velbert - Abteilung 8.2 Stadtmarketing
Bianca Sender

Citymanagerin Einzelhandel und Gastronomie

Thomasstraße 1, 42551 Velbert
Tel.: 02051/26-2409
E-Mail: bianca.sender@velbert.de

 

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