Zuschussprogramm für die Anmietung freier Ladenlokale
Sie möchten ein Geschäft oder eine Gastronomie in Velbert-Mitte eröffnen?
Mit dem Landesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ (ZIO) verhilft Ihnen die Stadt Velbert zur passenden Immobilie und das zu vergünstigten attraktiven Mietkonditionen (20% der Altmiete) für bis zu 2 Jahre.
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines monatlichen Mietzuschusses, sowie einem einmaligen Basisbetrag als Zuschuss zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten.
Gefördert werden Neueröffnungen/-ansiedlungen, Geschäftsnachfolgen, sowie Verlagerungen in den zentralen Versorgungsbereich des Einzelhandels und der Gastronomie. Weitere Förderungen, wie zum Beispiel Dienstleistungen, Handwerk mit Verkauf sowie freie Berufe, können ausgesprochen werden, wenn der Vermeidung/Beseitigung eines Leerstandes eine herausgehobene Bedeutung zukommt und das Vorhaben zu einer Belebung und Vielfältigkeit des Fördergebietes beiträgt.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 50 % der monatlichen (ortsüblichen) Nettokaltmiete, jedoch maximal 700 €/Monat, über einen Zeitraum von maximal 24 aufeinanderfolgenden Monaten. Zusätzlich erhält der Antragsteller/die Antragstellerin einen einmaligen Basisbetrag als Zuschuss zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten in Höhe von 50 %, jedoch maximal 2.500 €.
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?
- Das anzumietende Objekt liegt im zentralen Versorgungsbereich des Innenstadtzentrums oder der Nebenzentren Neviges, Tönisheide oder Langenberg bzw. in Neviges und Langenberg in der definierten Hauptlage (siehe Anlage)
- Der Antrag muss vor Abschluss eines Mietvertrages gestellt werden
- Der Mietvertrag muss für mindestens ein Jahr geschlossen werden
- Das Vorhaben muss zur gewünschten Belebung und Vielfältigkeit der Zentren beitragen und darf nicht zu Trading-Down-Effekten führen. Das bestehende Angebot soll dabei gestärkt und ergänzt werden
- Es sind Mindestöffnungszeiten von 4 Tagen mit 30 Wochenstunden vorzuhalten
- Erforderliche Genehmigungen zum Betrieb des Ladenlokals liegen vor
- Es wird die Teilnahme an einer Beratung beim STARTERCENTER NRW beim Kreis Mettmann oder einer vergleichbaren Gründungsberatung vorausgesetzt
- Es muss ein Geschäftsplan zur Gründung eines Kleinstunternehmens nach dem Muster des STARTERCENTER NRW oder vergleichbarer vollständiger und schlüssiger Businessplan (mit Aussagen zur Geschäftsidee, Vertrieb & Wettbewerb, Team & Partner und einem Finanzteil mit Umsatz-, Kosten- und Gewinnvorschau in tabellarischer Form) vorgelegt werden
- Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Bonitätsprüfung der Antragstellerin / des Antragstellers ein positives Ergebnis ergeben hat.
- Die Zuwendung wird nur für leerstehende Ladenlokale im Erdgeschoss gewährt
- Ausgeschlossen ist eine Zuwendung zum Beispiel für Vergnügungsstätten, Filialisten und (Textil- oder 1-Euro-) Discounter
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer/-innen, Geschäftsnachfolger-/innen, sowie Inhaber/-innen von inhabergeführten, expansionswilligen Geschäften (Einzelpersonen, Personengesellschaften und juristische Personen). Nicht antragsberechtigt sind im Falle von Geschäftsnachfolgen Personen, die in einem Verwandtschafts- / Partnerschaftsverhältnis zum bisherigen Geschäftsinhaber/in stehen.
Hier geht´s zu Ihrem Antrag:
Erforderliche Anlagen:
- Geschäftsplan / Businessplan
- Mietvertragsentwurf, aus dem die Lage, die Ladenfläche und der Mietpreis des Objekts, sowie die geplante Mietdauer hervorgehen
- Nachweis über eine Gründungsberatung
- Schufa-Bonitätsauskunft
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an:
Stadt Velbert - Abteilung 8.2 Stadtmarketing
Bianca Anselm
Citymanagerin Einzelhandel und Gastronomie
Thomasstraße 1, 42551 Velbert
Tel.: 02051/26-2409
E-Mail: bianca.anselm@velbert.de
oder
Luca Henke
velbert@stadt-handel.de
0151 74488378